Unsere Leistungen

Pflege bedeutet für uns, mit den Betroffenen und deren Angehörigen ein individuelles und umfassendes Betreuungspaket, basierend auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie der Pflegeversicherung nach SGB XI, der Krankenversicherung SGB V und zusätzlicher Betreuungsmöglichkeiten nach SGB XII zu entwickeln. Dies ermöglicht alten und kranken Menschen in ihrer häuslichen Umgebung mit einer hohen Lebensqualität zu verbleiben.

Unser Leistungsangebot beinhaltet eine umfassende Grundpflege, bedarfsgerechte Behandlungspflege zur fachkompetenten Unterstützung bei Akuterkrankungen oder zur Linderung chronischer Leiden, hauswirtschaftliche Versorgung bis hin zur Pflegeberatung nach den gesetzlichen Vorgaben.


§37 SGB XI Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Hierunter fallen die täglichen Verrichtungen des Lebens wie:

  • Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes
  • An-/Auskleiden
  • Ganz- und Teilwaschung oder Baden/Duschen, Pflege mit Körperlotion
  • Mund-/Zahnpflege
  • Haar- und Bartpflege
  • Mobilisation
  • Betten, Lagern und Transfer jeglicher Art
  • Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Hilfe und Unterstützung bei der Nahrungszufuhr

Der Leistungsrahmen wird nach individuellen Bedürfnissen, der erfolgten Pflegeeinstufung oder als Privatwunsch der Pflegebedürftigen erstellt und geplant. Verhinderungspflegen unterliegen den gleichen Kriterien.


Verhinderungspflege

  • Zeitliche Übernahme der Pflege bei Verhinderung z.B. Urlaub oder Krankheit pflegender Angehöriger
  • Stundenweise Verhinderung

    • Behandlungspflege

      Ärztliche verordnete Behandlungspflegen werden von qualifiziertem Fachpflegepersonal erbracht. Hierzu zählen alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach §132 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden. Hierzu zählen z.B.:

      • Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
      • Injektionen z.B.: subkutan oder intramuskulär
      • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
      • Kompressionsverband
      • Wundverband
      • Dekubitus Versorgung
      • Medikamentenverabreichen, Medikamentenstellen, Medikamentenüberwachung
      • Versorgung eines Stomas
      • Versorgung eines transurethralen oder suprabubischen Katheters
      • Ernährung über Portsystem

      Das gesamte Leistungsangebot der Behandlungspflege richtet sich grundsätzlich nach den abgeschlossenen Verträgen mit den zuständigen Krankenkassen als Kostenträger. Die Leistungen werden ausschließlich nach Verordnung und in ständiger Zusammenarbeit mit bzw. durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt von unserem Pflegedienst nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erbracht. Behandlungspflegen können auf Wunsch des Patienten auch ohne Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse erbracht werden (Selbstzahler Leistung), bedingen aber grundsätzlich die ärztliche Verordnung aus Haftungsgründen.


      Hauswirtschaftliche Versorgung

      Die hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als Grundversorgung vorgesehen. Dazu gehören Einkäufe, die Reinigung der Wohnung und Wäschepflege. Ziel der Übernahme und der situationsgerechten Planung von hauswirtschaftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich von alleinstehenden Pflegebedürftigen ist es, dass sie weiterhin auch in ihren vier Wänden verbleiben können.

      n bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach einer schweren Geburt oder einer Akuterkrankung und damit einhergehendem Ausschluss von Selbstversorgung, können in begrenztem Zeitumfang auch hauswirtschaftliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.


      Betreuung

      Unter Betreuungseinheiten sind Pflegeeinsätze zu verstehen, in welchen der Pflegebedürftige über einen festgelegten Zeitrahmen (Zeit-Richtwerte) zusätzlich durch den Pflegedienst betreut und unterstützt wird (auch bei Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung) und ihm dadurch ermöglich wird, weiterhin in seinem häuslichen Umfeld mit höchstmöglicher Lebensqualität zu verbleiben. Diese Leistungen können im Verbund nach Überprüfung durch den Sozialhilfeträger mit bereits erfolgten Pflegegrad erfolgen, können jedoch auch mit Pflegegrad 1 nach Genehmigung des örtlichen Sozialhilfeträgers abgerufen werden. Diese Betreuungsleistungen sind als Alternative zur stationären Unterbringung zu sehen, können aber nur dann von uns geleistet werden, wenn aus fachpflegerischer Sicht die erforderliche Pflege und Betreuung im Sinne der zu Pflegenden damit im Höchstmaß erfüllt ist.


      Pflegeberatung

      Wir beraten bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit, bei Veränderungen der Versorgungssituation aufgrund Verschlechterung von Krankheitsbildern und damit verbundenen Entscheidungen. Bei der Beantragung zur Pflegeeinstufung und grundsätzlichen Fragen zur Pflegeversicherung sowie einer notwendigen Ausstattung und deren Beantragung von Hilfsmitteln stehen kompetente Fachpflegekräfte in einer offenen Kooperation mit den Sanitätshäusern unterstützend zur Seite. Anleitungen zur Pflege für die Angehörigen der zu Pflegenden sind für uns eine Selbstverständlichkeit und zählen zum Service unseres Pflegedienstes.

      Als Vertragspartner von Pflege- und Krankenkassen führen wir auch die Pflegeberatungseinsätze nach §37SGB XI für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen (Pflegegrad 1 nach Wunsch, Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) im häuslichen Bereich durch. Neben der gesetzlichen Überprüfung der sogenannten Sicherstellung der Pflege nach dem SGB XI sehen wir hier auch die Priorität in der pflegerischen Beratung aller an der Pflege Beteiligten hinsichtlich möglicher Probleme, notwendiger Hilfestellungen und Pflegeanleitungen sowie eventuell zusätzlichem Einsatz von Hilfsmitteln zur Entlastung.

      Neben unserem eigenen Leistungsangebot sind wir auch gerne behilflich bei der Beratung und Vermittlung weiterer Leistungsanbieter. Hierzu zählen beispielswiese verschiedene Menübring-dienste, Pflegehilfsmittel-Lieferanten, Hausnotrufsysteme, Tages- und Kurzzeitpflege, Physiotherapie, Palliativ Pflege, Fußpflege, Friseure.

      Die Vermittlungsangebote unterliegen keinerlei festvertraglichen Bindungen unseres Pflegedienstes, deswegen sind wir in der Lage vielfältige und individuell gleichwertige Anbieter vorzuschlagen.