Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§37 SGB XI)
Im Rahmen unserer Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz unterstützen wir unsere Patient*innen bei täglichen Verrichtungen des Lebens, wie …
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
- Waschen (ganz oder teilweise), Baden, Duschen, Pflege mit Körperlotion
- Mund- und Zahnpflege
- Haar- und Bartpflege
- Mobilisation
- Betten, Lagern und Transfers jeder Art
- Hilfe und Unterstützung bei der Ernährung
- Hilfe und Unterstützung beim Toilettengang / Abführen
Der Leistungsrahmen wird nach individuellen Bedürfnissen, der erfolgten Pflegeeinstufung oder als Privatwunsch der Pflegebedürftigen geplant. Die Verhinderungspflege unterliegt denselben Kriterien.