Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§37 SGB XI)

Im Rahmen unserer Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz unterstützen wir unsere Patient*innen bei täglichen Verrichtungen des Lebens, wie …

  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  • Waschen (ganz oder teilweise), Baden, Duschen, Pflege mit Körperlotion
  • Mund- und Zahnpflege
  • Haar- und Bartpflege
  • Mobilisation
  • Betten, Lagern und Transfers jeder Art
  • Hilfe und Unterstützung bei der Ernährung
  • Hilfe und Unterstützung beim Toilettengang / Abführen

Der Leistungsrahmen wird nach individuellen Bedürfnissen, der erfolgten Pflegeeinstufung oder als Privatwunsch der Pflegebedürftigen geplant. Die Verhinderungspflege unterliegt denselben Kriterien.