Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse für den Fall, dass die reguläre private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Das Ziel der Verhinderungspflege ist es, pflegende Angehörige zu entlasten, indem eine professionelle Pflegekraft oder eine andere Person die Pflegeaufgaben übernimmt. Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden.

Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen wir nach individueller Planung sämtliche Aufgaben der regulären Pflegeperson. Dies gilt auch für die stundenweise Verhinderung.