Behandlungspflege

Die ärztlich verordnete Behandlungspflege wird von speziell hierfür qualifiziertem Fachpersonal erbracht. Zur Behandlungspflege gehören alle Leistungen, die von unserem Pflegedienst mit den Krankenkassen als Vertragspartner nach §132 a Abs. 2 SGB V als Leistungsangebot abgeschlossen wurden. Dazu zählen zum Beispiel …

  • Messung von Blutdruck oder Blutzucker
  • Injektionen (subkutan oder intramuskulär)
  • An und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Anlegen von Wundverbänden
  • Dekubitus-Versorgung
  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten sowie Medikamentenüberwachung
  • Stoma-Versorgung
  • Versorgung von transurethralen und suprapubischen Kathetern
  • Ernährung über Portsysteme

Das gesamte Leistungsangebot der Behandlungspflege richtet sich grundsätzlich nach den Verträgen, die mit der zuständigen Krankenkasse als Leistungsträger abgeschlossen wurden. Die Leistungen werden durch unseren Pflegedienst ausschließlich nach Verordnung und in ständiger Zusammenarbeit mit bzw. durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt erbracht. Sie berücksichtigen die jeweils neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse. Auf Wunsch der Patient*innen kann die Behandlungspflege auch ohne Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse als Selbstzahler-Leistung erbracht werden. Sie erfordert jedoch grundsätzlich eine ärztliche Verordnung.