Pflegeberatung
Wir beraten Betroffene und ihre Angehörigen bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit, bei Veränderung der Vorsorgungssituation aufgrund einer Verschlechterung des Krankheitsbildes sowie bei allen damit verbundenen Entscheidungen. Außerdem stehen Ihnen kompetente Fachpflegekräfte beratend zur Seite, wenn es um die Beantragung der Pflegeeinstufung, Fragen zur Pflegeversicherung sowie die Beantragung von Ausstattungs- oder Hilfsmitteln geht. Fachliche Anleitungen zur korrekten Pflege für Angehörige sind für uns eine Selbstverständlichkeit und gehören zum regulären Service unseres Pflegedienstes.
Als Vertragspartner der Pflege- und Krankenkassen führen wir unsere Pflegeberatungseinsätze nach §375 SGB XI in den dafür vorgeschriebenen Zeitintervallen und im häuslichen Rahmen durch. Für Pflegegrad 1 erfolgen die Beratungseinsätze nach Wunsch, für Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und für Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der sogenannten Sicherstellung der Pflege nach SGB VI legen wir in unserer Beratung besonderen Wert auf die Besprechung möglicher Probleme, notwendiger Unterstützungsleistungen und Pflegeanleitungen Zudem beraten wir über eventuell erforderliche Hilfsmittel, die zur Entlastung der Betroffenen beitragen können.
Neben unserem eigenen Leistungsangebot sind wir auch gerne behilflich bei der Vermittlung weiterer Leistungsanbieter. Hierzu zählen z.B. Menü-Bringdienste, Lieferanten von Pflegehilfsmitteln, Anbieter von Hausnotrufsystemen, Tages- und Kurzzeitpflege, Psychotherapeuten, Palliativ-Pflegedienste, Fußpflege-Dienste oder Friseure. Unsere Vermittlungsangebote unterliegen keinerlei festvertraglichen Bedingungen unseres Pflegedienstes. So sind wir in der Lage, ein vielfältigeres Angebot hochwertiger Dienstleister vorzuschlagen.