Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als Grundversorgung vorgesehen. Zu ihr zählen Leistungen wie …

  • Erledigung von Einkäufen
  • Erledigung von Besorgungen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Einräumen)
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Haushaltsmanagement (z.B. Bettenmachen, Abziehen der Betten, Müllentsorgung, Lüften der Wohnung, Blumengießen)

Ziel der Übernahme und der situationsgerechten Planung hauswirtschaftlicher Arbeiten für alleinstehende Pflegebedürftige ist es, ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben innerhalb ihrer eigenen Wohnung zu ermöglichen.

In bestimmten Fällen – etwa nach einer schweren Geburt oder einer Akuterkrankung, welche die Selbstversorgung verhindert oder beeinträchtigt – übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine zeitlich begrenzte hauswirtschaftliche Versorgung.