Betreuung

„Betreuungseinheiten“ sind Pflegeeinsätze, die dazu dienen, Pflegebedürftige über einen festgelegten Zeitrahmen hinweg zusätzlich zu den sonstigen Pflegetätigkeiten zu betreuen oder zu unterstützen. Dies betrifft auch Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung. Auch diese Tätigkeiten zielen darauf ab, pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in ihrer eigenen Lebensumgebung und den Genuss einer hohen Lebensqualität zu ermöglichen.

Betreuungsleistungen können nach Überprüfung durch den Sozialhilfeträger Verbindung mit einem bereits erfolgten Pflegegrad erbracht werden. Sofern eine Genehmigung des örtlichen Sozialhilfeträgers vorliegt, lassen sich Betreuungsleistungen bereits mit Pflegegrad 1 abrufen.

Die Betreuungsleistungen werden als Alternative zur stationären Unterbringung verstanden. Sie können von uns jedoch nur dann erbracht werden, wenn sie aus fachpflegerischer Sicht der erforderlichen Pflege nicht zuwider laufen.